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Beurlaubung

Beurlaubungen für einzelne Schultage können von der Klassenleitung genehmigt werden. Längere Beurlaubungen sind stets rechtzeitig schriftlich beim Schulleiter zu beantragen.

Beurlaubungen unmittelbar vor bzw. nach den Schulferien sind ausschließlich beim Schulleiter zu beantragen. Sie erfolgen ledeiglich in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag.

In jedem Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die sowohl organisatorische als auch pädagogische Aspekte berücksichtigt. Um den Einzelfall zu prüfen, werden anstehende Klassenarbeiten, die schulischen Leistungen des Schülers bzw. der Schülerin und auch sein oder ihr soziales Verhalten und Engagement berücksichtigt. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin wird dazu befragt. 

Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich zu vermeiden. Beachten Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung die bekannten Ferientermine.

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