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bei Problemen...

Der erste Ansprechpartner für Beschwerden der Erziehungsberechtigten sollte die Fachlehrerin/Fachlehrer (unterrichtende Lehrkraft) oder die Klassenlehrerin/Klassenlehrer sein.

Die Fachlehrerinnen sind zuständig für alle Belange, die das Unterrichtsfach betreffen: Beratung zu allen Fragen aus dem Unterrichtsinhalt, Beratung über die Art und Anzahl der Klassenarbeiten, Beratung über die Grundlagen der Notengebung, Empfehlung zu Förder- und/oder Nachhilfemaßnahmen etc.

Die Klassenlehrerinnen sind zuständig für alle Belange rund um die die Klasse: Erstberatung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse zu allen Themen des Schulalltags, ständige Beratung bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen innerhalb der Klasse, Beratung und Hilfe bei evtl. Spannungen in der Klasse oder Probleme in der Klassengemeinschaft, Beratung vor, während und nach den Zeugnis- und Klassenkonferenzen, Beratung an den Elternsprechtagen, Beratung bei Beurlaubungen (eintägig), etc.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, informiert die Klassenleitung die Schulleitung. Die Schulleitung klärt in einem Gespräch mit den betroffenen Lehrkräften den Sachverhalt und die Zuständigkeit. Sie erläutert den Eltern die rechtlichen Bestimmungen und hilft den Beteiligten, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Die Schülerinnen und Schüler bringen etwaige Beschwerden ihrerseits persönlich oder über die Klassensprecher/innen bei den Lehrkräften vor.

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